Mitglied werden

Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft in der bag if und die Konditionen der Mitgliedschaft interessieren, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können das Antragsformular HIER einsehen und herunterladen.
  • Oder Sie können das Online-Antragsformular auf dieser Seite benutzen.
    (Achtung: Mit diesem Verfahren können Sie eine Mitgliedschaft nicht online beantragen, sondern den Antrag ausfüllen und sich per E-Mail zuschicken lassen. Dieser muss dann nur noch von Ihnen unterschrieben und an unser Berliner Büro versendet werden.)

Senden Sie das Antragsformular an:

Bundesarbeitsgemeinschaft
Inklusionsfirmen e. V.
Kommandantenstraße 80
10117 Berlin

oder per Telefax an 030 / 251 93 82
oder per E-Mail an sekretariat@bag-if.de

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Grundsätzliches

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. (bag if) ist der Zusammenschluss der Inklusionsunternehmen in Deutschland. Die bag if vertritt die Interessen ihrer Mitglieder auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Ministerien und Verwaltungen. Die bag if unterstützt Inklusionsunternehmen und Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler Ebene, um die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und Beruf zu fördern. In der Bundesarbeitsgemeinschaft und ihren Landesarbeitsgemeinschaften sind gemeinnützige Betriebe,
private Wirtschaftsunternehmen, Beschäftigungsgesellschaften und Träger von Arbeitsprojekten partnerschaftlich miteinander verbunden.

Mitgliedschaft

Auf schriftlichen Antrag an den Vorstand können juristische Personen (Firmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften) Mitglied werden. Mitglieder sind Inklusionsunternehmen, -betriebe und -abteilungen sowie Arbeitsinitiativen, in denen Menschen mit Behinderung gesellschaftlich und beruflich eingegliedert werden, indem sie ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis erhalten. Mitglied werden können auch Träger, die den Aufbau einer Inklusionsfirma planen, bzw. Projekte, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht realisiert haben.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme wird durch formlosen schriftlichen Antrag bei einer Landesarbeitsgemeinschaft oder beim Vorstand über die Geschäftsstelle der bag if, Kommandantenstraße 80, 10117 Berlin beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf seiner nächsten turnusgemäßen Sitzung (in der Regel vierteljährlich).