Aktuelle Mitteilungen der lag if
Übersicht Corona Hilfen
Update 16.04.2020
am 16.04.2020 erreicht uns die erfreuliche Nachricht des Integrationsamtes hinsichtlich finanzieller Unterstützungsleistungen sächsischer Inklusionsunternehmen in der Corona-Krise.
Die LAG IF e.V. hatte mit Schreiben vom 09. April das Integrationsamt auf die besonderen Probleme der Inklusionsunternehmen im Zusammenhang mit der Corona- Krise hingewiesen und um Unterstützung beim Erhalt der geschaffenen Arbeitsplätze gebeten.
Die Antragsformulare zum Unterstützungsprogramm können ab dem 20.04.2020 beim Integrationsamt (Fachbereich 3 / Fachdienst 320) gestellt bzw. eingereicht werden.
Die Maßnahme hat eine Laufzeit vom 20.04.2020 zunächst bis zum 30.09.2020.
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Update 01.04.2020
DIe BAG IF hat in eine gute Übersicht zum derzeitigen Sachstand und möglicher Hilfen für Inklusionsunternehmen zusammengefasst.
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Update 27.03.2020
Die FAF gGmbH hat im Rahmen der Corona Krise eine Übersicht verschiedener Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für Inklusionsbetriebe von Bund und Land Sachsen erstellt:
Informationen zum sächsische Programm „Sachsen hilft sofort“ finden Sie unter : https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235278
Finanzielle Unterstützung für Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 10 Beschäftigten https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-23-pm-Soforthilfefond-download.pdf?__blob=publicationFile&v=2 . Die Beantragung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank.
Die Agentur für Arbeit gibt auf ihrer Website umfangreiche Tips zum Kurzarbeitergeld unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/kurzarbeit
Die AOK bietet die Möglichkeit zur Stundung oder Ratenzahlung von SV-Anteilen
Wenn es aufgrund er Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen wie Liquiditätsengpässen kommt, stehen auf Antrag bis zum 31.12.2020 verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:
- zinsfreie Stundung fälliger Steuerzahlungen (Voraus- oder Nachzahlungen)
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Herabsetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer 2020 bzw. Körperschaftsteuer 2020
- Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020
- nachträgliche Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) für das Jahr 2020 bis auf Null EUR
- Sollte bereits eine Mahnung fälliger Steuerzahlungen erfolgt sein, empfiehlt sich eine unverzügliche Kontaktaufnahme unter den auf der Mahnung angegebenen Kontaktdaten, um vorübergehend Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Für die Beantragung der Stundung oder Herabsetzung von Vorauszahlungen finden Sie ein Antragsformular z. B. auf der Seite der IHK Chemnitz https://www.chemnitz.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/4742318/d79ccd891dbd582b9d94b56715a07c43/formular-beantragung-steuererleichterungen-data.pdf
Die Bürgschaftsbank Sachsen stellt für KMU Unterstützungsmaßnahmen (Betriebsmittelkredite und Bürgschaften) zur Verfügung. Informationen dazu finden sie auf der Website der Bürgschaftsbank http://www.bbs-sachsen.de/index.php?id=461
Auch die KfW bietet Hilfen in Form von Krediten an: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Hilfen der KfW werden über die Hausbanken bzw. Finanzierungspartner beantragt.
Einen Überblick über die am Mittwoch beschlossenen Hilfsmaßnahmen finden Sie auf der Website des BMWI https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
aktuelle Informationen zur Corona Krise
Ein Überblick derzeitiger Unterstützungsprogramme bzw. aktueller Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium der Finanzen
Corona Virus- prekäre Lage in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstprojekten
Seit Tagen erreichen uns täglich steigende Problemanzeigen unserer Mitglieder zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Ausbreitung. Insbesondere Geschäftsbereiche, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit Reisen und Veranstaltungen stehen, sind betroffen (Hotels, Caterer, Partyausstattung, etc.). Aber auch erste Meldungen aus den großen industriellen Zulieferbereichen erreichen uns. Wir hören von Umsatzeinbußen von mehr als 80% und Stornierungen bereits gesicherter Aufträge bis in den Mai hinein. Einige Unternehmen melden bereits Kurzarbeit an, bzw. stehen kurz davor. Die zurzeit drohenden Schul- und Kitaschließungen verunsichern vor allem die vielen Unternehmen, die in der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Vor diesem Hintergrund brauchen unsere Unternehmen dringend die Unterstützung der Integrationsämter und der Politik.
Gemeinsam mit der BAG IF sind wir in Gesprächen möglichst schnell und unbürokratisch alles dafür zu tun, dass den Unternehmen nicht „die Luft ausgeht“. Vor allem sind schnelle Liquiditätshilfen notwendig, die z.B. durch Vorauszahlung der laufenden Leistungen erfolgen könnte. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wäre eine mögliche Unterstützung.
Die Einrichtung eines „Rettungsfonds“ aus Mitteln des Ausgleichsfonds könnte eine weitere große Hilfe sein, die den drohenden Liquiditätsengpässen und Arbeitsplatzverlusten in den Inklusionsunternehmen entgegenwirkt.
Doch sollten wir die Zeit auch nutzen, um uns auf das Wesentliche zu konzentrieren. Unsere Beziehungen, ein gutes Miteinander, ganz viel Solidarität im privaten, aber auch im betrieblichen Umfeld, und auch für die, die jetzt nicht im Fokus stehen und besondere Unterstützung und Hilfen benötigen.